Ergotherapie

Pädiatrie



 

Pädiatrie/Kinderheilkunde

 


 


Verordnung:
Die ergotherapeutische Behandlung erfolgt auf der Grundlage einer ärztlichen Verordnung (Heilmittelrezept). Diese enthält die Diagnose, die durchführende ergotherapeutische Maßnahme und das Ziel, das erreicht werden soll. Auch Umfang und Frequenz der Behandlung werden im Rahmen der Verordnung festgelegt. Bei Beginn der Behandlung wird vom Therapeuten eine Befunderhebung durchgeführt.

 

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